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Google will Klarheit: Haftung für Links zu MP3s? PDF Drucken E-Mail
admin
Geschrieben von: inno job-now   
Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 14:36 Uhr

Haftet der Betreiber einer Suchmaschine für Links, die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen? Der Suchmaschinengigant Google möchte dies geklärt wissen, und hat deshalb eine Klage eingereicht.

Wer bei Google nach einem aktuellen Kinofilm oder Musikstück sucht, findet auf den ersten Seiten meist nur legale Treffer. Ist man etwas bewanderter im Umgang mit der Suchmaschine, kann man aber auch spezielle Dateitypen suchen. So ist es ein leichtes, Google zur Anzeige von torrent-Files oder MP3s zu bewegen. Ersteres wurde den Betreibern von The Pirate Bay zum Verhängnis. Dabei ist der Unterschied zwischen Google und The Pirate Bay eher geringfügig.

Beide Portale bieten eine Suche an. The Pirate Bay grenzt diese jedoch auf Torrent-Files ein. Trägt man deshalb eine Schuld, wenn jemand ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf diese Weise herunterlädt? Nach Ansicht der schwedischen Justiz schon. Schließlich wurde die Rechtsverletzung durch das Angebot der Torrent-Datei maßgeblich erleichtert. Doch somit müsste dies in ähnlicher Form auch bei Google der Fall sein.

Die Contentindustrie verneinte dies jedoch mit einem essenziellen Argument. Google würde - im Gegensatz zu The Pirate Bay - kooperieren. Sobald ein Link zu einem geschützten Werk gemeldet wird, entfernt Google diesen umgehend. The Pirate Bay hatte sich stets vehement geweigert, Torrent-Dateien zu löschen.

Nun sieht alles danach aus, als ob der Suchmaschinengigant Google in den USA eine Klärung der Rechtslage anstrebt. Im vergangenen Jahr brachte das kleine Independent-Label Blue Destiny eine Klage gegen Google und Microsoft auf den Weg. Man warf den Suchmaschinenbetreibern vor, Links zu urheberrechtlich geschützten Werken anzubieten. Unter anderem habe man Querverweise auf den Filehoster Rapidshare gefunden.

Interessanterweise wurde der Prozess abgesagt, das Label zog sich zurück. Offensichtlich sah man keine Chancen, gegen das riesige Unternehmen anzukommen. Man nahm sich jedoch weiterhin die Freiheit heraus, Google zu beschuldigen. Das Unternehmen hinter der Suchmaschine würde die eigenen Urheberrechte verletzen und die Klage werde man auch erneut auf den Weg bringen.

Dies ist aber unter Umständen nicht mehr notwendig. Google hatte einige Wochen darauf gewartet, dass Blue Destiny die Klage erneut einreicht. Nichts passierte. Die Anwälte des Labels behaupteten lediglich weiterhin, dass Google die Urheberrechte von Blue Destiny verletzen würde. Nun ist der Suchmaschinengigant zum Angriff übergegangen. Am 28. April hat man eine Feststellungsklage vor dem Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht.

Das Gericht soll feststellen, dass Google in keinster Art und Weise an irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen beteiligt ist. Darüber hinaus soll festgehalten werden, dass Google als Dienstleister einen besonderen Schutz im Sinne des Digital Millenium Copyright Acts genießt. Konkret beansprucht man die Safe-Harbour-Klausel für sich.

Der Ausgang dieses Verfahrens könnte durchaus interessant sein. Ein juristischer Erfolg könnte mitunter weitreichende Folgen haben. Im Erfolgsfall kann man jegliche Haftung von sich weisen.

Quelle: techdirt


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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 17:40 Uhr